Wohngeld Köln – Zuständigkeiten nach Stadtbezirk
Die Wohngeldstelle Köln bearbeitet Wohngeld-Anträge für alle Kölner Stadtbezirke. Erfahren Sie, welche Stelle für Ihren Bezirk zuständig ist und wie die Organisation in Köln funktioniert.
Wie ist die Wohngeldstelle in Köln organisiert?
Die Wohngeldstelle Köln ist zentral organisiert und bearbeitet Anträge aus allen neun Stadtbezirken. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort – also danach, in welchem Stadtbezirk Sie gemeldet sind.
Auch wenn die Wohngeldstelle zentral arbeitet, gibt es für bestimmte Bezirke spezielle Ansprechpartner oder Außenstellen. Ihre genaue Zuständigkeit erfahren Sie bei der Wohngeldstelle.
Die neun Kölner Stadtbezirke
Köln ist in neun Stadtbezirke unterteilt. Die Wohngeldstelle bearbeitet Anträge aus allen Bezirken:
- Innenstadt – Altstadt-Nord, Altstadt-Süd, Deutz, Neustadt-Nord, Neustadt-Süd
- Rodenkirchen – Bayenthal, Godorf, Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Meschenich, Raderberg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß, Zollstock
- Lindenthal – Braunsfeld, Junkersdorf, Klettenberg, Lindenthal, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Weiden, Widdersdorf
- Ehrenfeld – Bickendorf, Bocklemünd, Ehrenfeld, Mengenich, Neuehrenfeld, Ossendorf, Vogelsang
- Nippes – Bilderstöckchen, Longerich, Mauenheim, Niehl, Nippes, Riehl, Weidenpesch
- Chorweiler – Blumenberg, Chorweiler, Esch/Auweiler, Fühlingen, Heimersdorf, Lindweiler, Merkenich, Pesch, Roggendorf/Thenhoven, Seeberg, Volkhoven/Weiler, Worringen
- Porz – Eil, Elsdorf, Ensen, Finkenberg, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven, Zündorf
- Kalk – Brück, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Merheim, Neubrück, Ostheim, Rath/Heumar, Vingst
- Mülheim – Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Flittard, Holweide, Höhenhaus, Mülheim, Stammheim
Welcher Bezirk ist für mich zuständig?
Ihre Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk, in dem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie finden Ihren Stadtbezirk auf Ihrer Meldebescheinigung.
Unabhängig von Ihrem Bezirk erreichen Sie die zentrale Wohngeldstelle unter den Kontaktdaten, die auf unserer Kontaktseite aufgeführt sind. Bei Unsicherheit hilft Ihnen die Wohngeldstelle gerne weiter.
Wichtiger Hinweis für alle Bezirke
Die Wohngeldstelle Köln bearbeitet alle Anträge nach den gleichen gesetzlichen Grundlagen. Es gibt keine bezirksabhängigen Unterschiede bei der Berechnung oder Höhe des Wohngelds.
Die Mietstufe V gilt in ganz Köln einheitlich – also auch in Ihrem Bezirk. Es spielt für die Höhe des Wohngelds keine Rolle, ob Sie in Kalk, Lindenthal oder Chorweiler wohnen.
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