Wohngeld für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen

Viele Berufstätige wissen nicht, dass sie trotz Arbeit Anspruch auf Wohngeld haben können. Gerade in einer Stadt mit hohem Mietniveau wie Köln reicht das Arbeitseinkommen oft nicht aus, um die Miete zu bezahlen. Wohngeld kann hier eine wichtige Ergänzung sein.

Trotz Arbeit Wohngeld – wie geht das?

Wohngeld ist keine Leistung nur für Arbeitslose. Auch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen können Sie Wohngeld erhalten – vorausgesetzt, Ihr Einkommen liegt unter der für Sie geltenden Einkommensgrenze.

Tatsächlich ist ein großer Teil der Wohngeld-Empfänger erwerbstätig. Besonders in Städten mit hohen Mieten wie Köln reicht das Einkommen aus Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob häufig nicht aus, um die vollen Wohnkosten zu tragen.

Wie wird das Arbeitseinkommen angerechnet?

Bei der Wohngeld-Berechnung wird nicht Ihr gesamtes Bruttoeinkommen angerechnet. Es gelten verschiedene Abzüge:

  • Werbungskostenpauschale: Ein pauschaler Betrag wird vom Einkommen abgezogen (mindestens 100 Euro monatlich für Arbeitnehmer).
  • Sozialversicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung mindern das anrechenbare Einkommen.
  • Steuern: Die gezahlte Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag werden berücksichtigt.

Vollzeit, Teilzeit oder Minijob?

Die Art Ihrer Beschäftigung spielt für den Wohngeld-Anspruch keine Rolle – entscheidend ist allein die Höhe Ihres Einkommens:

  • Vollzeitbeschäftigung: Auch mit einem Vollzeitjob können Sie Wohngeld erhalten, wenn Ihr Einkommen – etwa aufgrund einer niedrigen Lohngruppe oder vieler Kinder – für die Miete nicht ausreicht.
  • Teilzeitbeschäftigung: Bei Teilzeitbeschäftigung ist die Wahrscheinlichkeit eines Wohngeld-Anspruchs höher, da das Einkommen entsprechend niedriger ist.
  • Minijob / 520-Euro-Job: Auch Minijobber können Wohngeld erhalten. Das Einkommen aus einem Minijob wird auf den Wohngeld-Anspruch angerechnet, schließt ihn aber nicht grundsätzlich aus.

Was zählt zum Einkommen?

Bei der Wohngeld-Berechnung werden verschiedene Einkommensarten berücksichtigt:

  • Brutto-Arbeitslohn (einschließlich Zuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (nach Abzug der Betriebsausgaben)
  • Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Elterngeld

Wohngeld und andere Leistungen

Wohngeld kann mit bestimmten anderen Leistungen kombiniert werden. So können Sie beispielsweise Wohngeld und Kindergeld, Wohngeld und Elterngeld oder Wohngeld und Arbeitslosengeld I gleichzeitig beziehen.

Abgrenzung zum Bürgergeld

Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wer Bürgergeld bezieht, erhält in der Regel kein Wohngeld, da die Wohnkosten bereits im Bürgergeld enthalten sind. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sollten prüfen, ob Wohngeld oder aufstockendes Bürgergeld für sie günstiger ist.

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